Solidarität mit den streikenden Kollegen der kommunalen Kindertagesstätten

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Solidarität mit den streikenden Kollegen der kommunalen Kindertagesstätten

 

Jeden Tag lesen undSolidarität 02 hören wir in den Schlagzeilen: Streik im Kindergarten – Streik in den Kindertagesstätten. Die Attinger Eltern haben Glück: Hier wird der Kindergarten nicht bestreikt. DieSolidarität 03se Einrichtung ist in kirchlicher Hand, in der Trägerschaft der Katholischen Kirchenstiftung und das Team ist nicht gewerkschaftlich organisiert.Solidarität 05
Mit den Streikenden möchte aber das Kindergartenteam um Leiterin Andrea Handl dennoch Solidarität zeigen: Wir stehen voll und ganz hinter den Forderungen der Streikenden der kommunalen Einrichtungen, wie der Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Es ist eine „Aufwertung des Erzieherinnenberufs dringend geboten“. Deshalb hat das Kindergartenteam von Atting im Eingangsbereich Plakate kreiert und bekundet Solidarität mit den kommunalen Einrichtungen. Solidarität 04 ausschnitt 01

Sie weisen hin, auf die * hohe Verantwortung * auf angemessene Löhne * auf die lange Ausbildungszeit von fünf Jahren * auf mehr als nur spielen! Ein soziales Herz allein genügt nicht!

Die Arbeit, die Kinder und die Zukunft sollen es wert sein!

 

Solidarität 04 Ausschnitt 04Solidarität 04   Solidarität 04 Ausschnitt 02

Solidarität 04 ausschnitt 03 Lesen Sie mehr zum Streik und zu den Hintergründen

unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2015-04/kita-streik-faq

         https://www.zeit.de/wirtschaft/2015-05/erzieher-gehalt-gerechtigkeit

Info
Kein Streikrecht
Die Löhne und anderen grundlegenden Arbeitsbedingungen werden bei kirchlichen Einrichtungen überwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen (»Zweiter Weg«) oder einseitig vom Arbeitgeber (»Erster Weg«) festgelegt, sondern durch Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden (»dritter Weg«). Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) seien, so die Kirchen, unvereinbar mit dem Dienst am Nächsten und werden deshalb ausgeschlossen. (Wikipedia)

 

 

 

 

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