Friedhof der Pfarrgemeinde Atting

Der Friedhof in Atting (Oberkirchenweg/Harthauser Weg) ist ein kirchlicher Friedhof. Er ist bei der Eröffnung Ende 1967 feierlich eingeweiht und mit einem großen Friedhofskreuz ausgestattet worden. Das Leichenhaus befindet sich auf diesem Friedhof.

Als kirchlicher Friedhof steht er im Eigentum der Katholischen Kirchenstiftung Atting, verantwortlich für Friedhofsbelange ist die Katholische Kirchenverwaltung Atting, Ansprechpartner ist das Pfarrbüro (Tel. 09429/902080).

Der Friedhof dient seit 1. Januar 1968 zur Bestattung der Katholiken der Pfarrei Atting und aller weiteren Personen, die bei ihrem Sterben Einwohner der Pfarrei waren oder nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung Anspruch auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben. Die Kath. Kirchenverwaltung hat eine Friedhofsordnung beschlossen. Darin sind allgemeine Ordnungsvorschriften, Bestattungsvorschriften, Grabstättenregelungen, Gestaltungsgrundsätze für Grabmäler und Friedhofsgebühren festgelegt. Nach Erstellung einer Urnenwand ist die Friedhofordnung erweitert worden mit Regelungen zur Nutzung der Urnenkammern. Die Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro (Hauptstraße 33) eingesehen werden.

Im Friedhof gibt es Einzelgräber, Doppelgräber und kleinere Kindergräber für Sargbestattungen. Seit 2008 können Urnen auch in Urnenkammern in der Urnenwand nach einer Feuerbestattung beisetzt werden.

Der Friedhof als Ruhestätte der Verstorbenen verlangt von seinen Besuchern ein pietätvolles Verhalten, das der Würde des Ortes angemessen ist. Es versteht sich von selbst, dass Hunde draußen bleiben müssen, ebenso Fahrräder. Alle mit einer Bestattung im Zusammenhang stehenden Verrichtungen werden ausschließlich durch die vom Friedhofträger beauftragten Personen ausgeführt. Der Friedhofträger hat für die Instandhaltung und Pflege des Geländes einen eigenen Friedhofsgärtner.

Hier können Sie die gültige Friedhofsordnung einsehen: Friedhofsordnung ATTING ab 14.10.2023

Hier können Sie die gültige Friedhofsgebührensatzung einsehen: Friedhofgebührensatzung ATTING ab 14.10.2023

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