Die folgenden Beiträge sind für 12 Monate zu entrichten:

Kinder unter drei Jahren u 3:

Buchungszeit 3 – 4 Stunden:  130,– €

Buchungszeit 4 – 5 Stunden: 150,– €

Buchungszeit 5 – 6 Stunden: 170.– €

Buchungszeit 6 – 7 Stunden: 190.– €

Frühdienst: 20,– €

Kinder ab drei Jahre ü 3:

Buchungszeit 4 – 5 Stunden: 120,– €

Buchungszeit 5 – 6 Stunden: 130,– €

Buchungszeit 6 – 7 Stunden: 140,– €

Frühdienst: 10,– €

Der Staat gewährt einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,– Euro ab September des Jahres, in dem das dritte Lebensjahr des Kindes vollendet wird. Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebenjahr. Es knüpft sich an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geförderten Kindertagesbetreuung. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von bis zu 60.000 Euro gezahlt. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern – Familie und Soziales direkt an den Antragsteller.

Antrag und Erläuterungen unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

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