Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums am 2. Juni 2021

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Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums am 2. Juni 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert mit einem Elternbrief vom 2. Juni 2021:

Liebe Eltern,
auch für Kinder unter sechs Jahren sind inzwischen Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung
zugelassen. Damit stehen jetzt für alle Altersklassen geeignete Selbsttests zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern ergänzt deshalb seine Teststrategie und ermöglicht allen Familien
zweimal pro Woche eine kostenlose Selbsttestung der Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen.
Die Durchführung des Selbsttests ist freiwillig. Dennoch möchten wir Ihnen ans Herz legen,
dieses kostenlose Angebot wahrzunehmen. Durch möglichst umfassende und engmaschige
Tests können Infektionen zeitnah erkannt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen
werden. Durch Ihre Mitwirkung leisten Sie deshalb einen wichtigen Beitrag, um die
Gesundheit aller Familien und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zu schützen und
damit auch die Betreuung Ihres Kindes nachhaltig zu sichern.
Wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, erhalten Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung
bzw. Kindertagespflegestelle insgesamt zwei Berechtigungsscheine. Sie erhalten die
Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen (z.B. Schein 1 am 7. Juni 2021 und
Schein 2 fünf Wochen später am 12. Juli 2021). Mit jedem Berechtigungsschein erhalten Sie
in einer Apotheke Ihrer Wahl kostenlos zehn Selbsttest-Kits für Ihr betreutes Kind. Ein
Berechtigungsschein besteht dabei aus zwei Teilen. Bei der Einlösung verbleibt ein Teil des
Berechtigungsscheins in der Apotheke. Der andere Teil des Berechtigungsscheins wird von
der Apotheke gegengezeichnet. Diesen Teil geben Sie bitte an Ihre Kindertageseinrichtung
oder Kindertagespflegestelle zurück.
Den zweiten Berechtigungsschein erhalten Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflegestelle erst dann, wenn Sie den ersten Berechtigungsschein zurückgegeben
haben.
Die Testung Ihrer Kinder wird von Ihnen zuhause durchgeführt. Wir empfehlen dabei eine
möglichst gleichmäßige Verteilung der beiden Tests über die Woche (Bsp.: Testung am
Montag und Donnerstag). Sie müssen das Testergebnis nicht dokumentieren und nicht der
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorlegen. Die Durchführung der Telefon Vermittlung:
089 1261-01
E-Mail:
poststelle@stmas.bayern.de
Internet:
www.sozialministerium.bayern.de
Adresse:
Winzererstraße 9, 80797 München
Selbsttests ist bei nicht eingeschulten Kindern keine Voraussetzung für den Besuch der
Einrichtung.
Bitte beachten Sie aber, dass die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen
unverändert fortgelten (vgl. Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen). Ein negativer
Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht
ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
Zeigt der Selbsttest Ihres Kindes ein positives Ergebnis, so sollten Sie sich und Ihre Familie
sofort von anderen Personen absondern. Ein positives Ergebnis im Selbsttest sollte so
schnell wie möglich durch einen PCR-Test bestätigt werden. Vereinbaren Sie daher
umgehend über Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der
Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder das Gesundheitsamt
eine PCR-Testung, um den Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion zu bestätigen.
Bitte nehmen Sie dieses Testangebot für ein sicheres Miteinander in der
Kindertagesbetreuung wahr.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Referat V3 – Kindertagesbetreuung

Hier können Sie den Elternbreif als pdf anschauen, herunterladen und ggf. ausdrucken: 210602-elternbrief

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