Randeinfassungen sind erlaubt im Friedhof Atting

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Randeinfassungen sind erlaubt im Friedhof Atting

Bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2019 hat die Kirchenverwaltung Atting die bisherige Friedhofsordnung gründlich überarbeitet. Darin enthalten war auch die Erlaubnis, Randeinfassungen anzubringen. Nachdem nun die ersten Randeinfassungen im Friedhof Atting angebracht wurden, fand auf Wunsch und in Rücksprache mit verschiedenen Steinmetzen eine Detaillierung bezüglich der Abmessungen statt. Seit 1. Juli 2019 ist die neue Friedhofsordnung gültig.  Friedhofsordnung Atting NEU gültig ab 01.07.2019

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