Neueste Corona-Nachrichten vom Familienministerium für Kindergärten

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Neueste Corona-Nachrichten vom Familienministerium für Kindergärten

472. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung – Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Änderung der Allgemeinverfügung Isolation (AV-Isolation) zum 13. April 2022 –
Auswirkungen auf intensiviertes Testverfahren und Gruppenschließungen

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat kurzfristig mit Wirkung ab 13. April 2022 die
Regelungen zur Quarantäne und Isolation im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion
geändert. Nach der neuen sogenannten AV-Isolation müssen Kontaktpersonen künftig nicht
mehr in Quarantäne. Daher wird es künftig in Kitas auch keine neuen Gruppenschließungen
mehr geben.
Keine Quarantäne für Kontaktpersonen
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne. Für
Personen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, endet die Quarantänepflicht sofort. Damit
gibt es für Kontaktpersonen auch keine staatlichen Einschränkungen mehr beim Besuch der
Kitas. Dies gilt für Kinder und Beschäftigte.
Keine neuen Gruppenschließungen
Die Regelungen zu Gruppenschließungen dienten dazu, eine Vielzahl von
Quarantäneanordnungen zu vermeiden. Da es künftig keine Verpflichtung zur Quarantäne
mehr gibt, entfällt auch die Notwendigkeit für Gruppenschließungen.
Die Vorgaben zur Gruppenschließung bei einer Häufung von Infektionsfällen ( 461.
Newsletter und 462. Newsletter) sind ab 13. April 2022 nicht mehr anzuwenden.
Gruppen bzw. Einrichtungen, die aktuell bereits geschlossen sind, können vom Träger ab
13. April 2022 auch vor Ablauf der fünf Wochentage wieder geöffnet werden. Die Schließung
kann jedoch auch für die vollen fünf Wochentage beibehalten werden.
Verkürzte Isolation
Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des
Testergebnisses in Isolation begeben. Die Dauer der Isolation wurde verkürzt.
Die Isolation endet
– nach Ablauf von fünf Tagen nach dem ersten positiven Testergebnis, wenn seit
mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht,
– spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (unabhängig von Symptomen).
– Ein negativer Testnachweis ist zur Beendigung in beiden Fällen nicht erforderlich.
Bei einem positiven Selbsttest ist ein weiterer Test von geschultem Personal vornehmen zu
lassen.
Nach Beendigung der Isolation wird vom Bayerischen Gesundheitsministerium in der AVIsolation empfohlen, für weitere fünf Tage in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu
tragen. Diese Empfehlung gilt auch für Beschäftigte in den Kitas oder der
Kindertagespflege. Für Kita-Kinder gilt diese Empfehlung nicht, da diese in der Regel auch
bislang von der Maskenpflicht befreit waren.
Intensiviertes Testverfahren
Die Regelungen für das intensivierte Testverfahren sind in der 16. BayIfSMV gesetzlich
vorgeschrieben. Sie bleiben nach derzeitigem Stand unverändert bis 30. April 2022 gültig.
Gesegnetes Osterfest
Für die herausragende Arbeit, die Sie alle tagtäglich zum Wohle der Ihnen anvertrauten
Kinder verrichten, möchten wir uns auch an dieser Stelle bedanken. Wir wünschen Ihnen
und Ihren Familien, auch im Namen von Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf, ein
gesegnetes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

Hier können Sie den Newsletter als pdf lesen, herunterladen und ggf ausdrucken 472-newsletter.pdf 04-2022

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