Informationsblatt des Staatsministeriumfür Kindertagesstätten

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Informationsblatt des Staatsministeriumfür Kindertagesstätten

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine neue Information herausgegeben für alle Eltern und Erziehungsberechtigen, die Kinder in Kindertagesstätten haben.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertageseinrichtungen, HPTs und Kindertagespflegestellen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Stand: 2. Dezember 2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie
• Fieber
• Husten
• Kurzatmigkeit bzw. Luftnot
• Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
• Hals- oder Ohrenschmerzen
• (fiebriger) Schnupfen
• Gliederschmerzen
• starke Bauchschmerzen
• Erbrechen und/oder Durchfall
ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.
Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn
• das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis
auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und
• das Kind 48 Stunden fieberfrei war.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die
Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?
Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.
• Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflegestelle/HPT bis zum Schulalter und Schulkindern der Grundschulen/Grundschulstufen ist der Besuch der Betreuungseinrichtung mit leichten, neu auftretenden nicht fortschreitenden
Krankheitssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten ohne
Fieber) erlaubt.
• Für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Besuch der
Betreuungseinrichtung nicht erlaubt.
o Der Besuch der Betreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn
 nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein
Fieber entwickelt wurde und
 im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen
leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen
wurde.

Hier können Sie die Information auch herunterladen: Staatsministerium Informationsblatt 2.Dezember 2020

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