Im Landkreis Straubing-Bogen steht die Corona-Ampel auf rot – 07.11.2021

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Im Landkreis Straubing-Bogen steht die Corona-Ampel auf rot – 07.11.2021

Ab 07.11.2021 gilt für unseren Kindergarten: es findet Regelbetrieb statt. Auf dem gesamten Gelände des Kindergartens herrscht FFP2-Maskenpflicht.

Schreiben aus dem Landratsamt Straubing-Bogen am 06.11.2021 : Aktenzeichen: 31-5304
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Amtliche Bekanntmachung
Im Landkreis Straubing-Bogen hat die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 300 überschritten. Zugleich sind die zur Verfügung stehenden Intensivbetten im Leitstellenbereich, dem der Landkreis
Straubing-Bogen angehört, zu mindestens 80 % ausgelastet.
Es gelten damit ab 07.11.2021, 0:00 Uhr für den Landkreis Straubing-Bogen die in § 17 Satz 2
der 14. BayIfSMV vorgesehenen Maßnahmen entsprechend.
Zu den konkreten Regelungen wird auf den Verordnungstext der 14. BayIfSMV vom 01.09.2021
(BayMBl. Nr. 615, BayRS 2126-1-18-G), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 5.
November 2021 (BayMBl. Nr. 772) geändert worden ist, verwiesen.
Weitere Informationen hierzu können auch auf den Internetseiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Bayerischen Innenministeriums abgerufen werden.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Straubing, 06.11.2021
Aumer
Regierungsdirektorin

Hier können Sie die Änderungen für den Landkreis Straubing-Bogen nachlesen: https://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/informationen-zum-corona-virus/

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