Gemeindegesang ist wieder erlaubt – neueste diözesane Anweisungen für Liturgie und Seelsorge

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Gemeindegesang ist wieder erlaubt – neueste diözesane Anweisungen für Liturgie und Seelsorge

Am Montag 7. Juni 2021 wurde die 15. Änderung der „Diözesanen Anweisungen für Liturgie und Seelsorge in der Diözese Regensburg zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften erlassen.

Wichtigste Änderung: ab sofort ist Gemeindegesang wieder erlaubt. Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen!

Hier können Sie die 15. Änderung der Diözesanen Anweisungen herunterladen, lesen und ggf. ausdrucken: 2021-06-07 Diözeseane Anweisungen Bistum Regensburg Corona 15. Änderung

Hier können Sie die neueste Infektionsschutzmassnahmeverordnung (13. BaylfSMV) vom 5. Juni 2021 lesen, herunterladen und ggf. ausdrucken: 20210605_Infektionsschutzmassnahmenverordnung_13

Bildnachweis unseres Titelbildes: Sarah Frank, Factum/ADP in Pfarrbriefservice.de

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